Ein Leitfaden zu den Steuersätzen der Schweiz

Ein vollständiger Leitfaden über die Steuern in der Schweiz und das Schweizer Steuersystem, einschließlich der Einkommenssteuersätze, der Berechnung der Einkommenssteuer und der Beantragung von Schweizer Steuerrückerstattungen.

Wenn Sie als Ausländer in der Schweiz leben und arbeiten, sind Sie in der Regel verpflichtet, Schweizer Steuern zu zahlen. Wenn Sie Ihre Schweizer Steuererklärung einreichen, können Sie jedoch auch bestimmte Steuerausgaben und Abzüge geltend machen.

Das Schweizer Steuersystem ist aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz recht komplex. Es gibt 26 Kantone und rund 2.250 Gemeinden, die ihre eigenen Einkommens-, Vermögens-, Erbschafts-, Grundstückgewinn- und andere Steuern erheben.

Wer muss Schweizer Steuern zahlen?

In der Schweiz ansässige natürliche Personen oder Personen mit vorübergehendem Wohnsitz in der Schweiz sind in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Dasselbe gilt für in der Schweiz ansässige juristische Personen. Das bedeutet, dass die Schweizer Steuern auf das weltweite Einkommen und Vermögen erhoben werden.

Zur Webseite: https://www.ch.ch/de/steuern-zahlen/

Die beschränkte Steuerpflicht gilt für nicht in der Schweiz ansässige Personen und Unternehmen, die wirtschaftliche Beziehungen zur Schweiz unterhalten. In diesen Fällen wird die Schweizer Steuer nur auf bestimmte Einkommensarten erhoben, die aus der Schweiz stammen.

Als Wohnsitz gilt der Ort, an dem sich eine Person mit der Absicht aufhält, sich dauerhaft niederzulassen, und der somit den Mittelpunkt ihrer persönlichen und geschäftlichen Interessen darstellt. Eine Person gilt auch dann als steuerlich ansässig, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum, in der Regel mehr als 90 Tage (30 Tage bei Erwerbstätigkeit), im Land aufhält, selbst wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Unternehmen gelten als gebietsansässig, wenn sich entweder ihr eingetragener Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet.

Automatischer Informationsaustausch
Grenzüberschreitende Steuerhinterziehung soll mit Hilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AEOI) verhindert werden.

Bis heute haben sich mehr als 100 Länder, darunter auch die Schweiz, zu diesem System verpflichtet. Das inländische Bankkundengeheimnis in der Schweiz ist vom AEOI nicht betroffen.

Welche Schweizer Steuern sind anwendbar?

Die Schweiz erhebt Steuern auf Einkommen und Vermögen (direkte Steuern) sowie auf Waren und Dienstleistungen (indirekte Steuern, in der Schweiz über die Mehrwertsteuer). Darüber hinaus erheben die meisten Kantone in der Schweiz Erbschafts- und Schenkungssteuern (obwohl Ehegatten und direkte Nachkommen in der Regel davon befreit sind), bei denen es sich um eine Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien handelt, sowie bestimmte andere Steuern und Abgaben.

Im internationalen Vergleich sind die Steuern in der Schweiz recht moderat. Es ist jedoch zu beachten, dass es beträchtliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Kantonen und Gemeinden gibt.

Arten von Steuern in der Schweiz
Um das Schweizer Steuersystem zu verstehen, ist es wichtig zu verstehen, dass es verschiedene Steuerniveaus gibt. Die Schweizer Steuern werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, den 26 Kantonen und den ca. 2’300 Gemeinden erhoben.

Die Abgrenzung der schweizerischen Steuerkompetenzen ist in der Bundes- und Kantonsverfassung geregelt. Die Kantone üben jedoch alle Rechte eines souveränen Staates aus. Sie sind berechtigt, jede Art von Steuern zu erheben, solange die Bundesverfassung dem Bund nicht ein bestimmtes Recht vorbehält.

Es gibt nur wenige schweizerische Steuerarten, für die der Bund die ausschliessliche Steuerhoheit beansprucht, darunter

  • Schweizer Mehrwertsteuer
  • Stempelgebühren
  • Quellensteuer
  • Zölle
  • Besondere Verbrauchssteuern
  • Damit wird den Kantonen ein grosser Spielraum bei der Schaffung einer eigenen Steuergesetzgebung eingeräumt. Die Gemeinden sind nur befugt, Steuern zu erheben, die in der Verfassung ihres jeweiligen Kantons vorgesehen sind.

Zudem erheben die Kirchgemeinden der drei Landeskirchen (christlich-katholisch, evangelisch und römisch-katholisch) in fast allen Kantonen von ihren Mitgliedern und in der Regel auch von den juristischen Personen, die im Kanton steuerpflichtig sind, eine Kirchensteuer.

Damit sind die Ebenen der Schweizer Steuerbehörden:

Bundesebene: geregelt durch die Bundesverfassung
Kantonale Ebene: durch den Kanton geregelt
Kommunale Ebene: von der Kommune (d.h. der Stadt, in der Sie leben)
Kirche: Mitglieder einer der drei Landeskirchen (christlich-katholisch, protestantisch und römisch-katholisch) werden in fast allen Kantonen besteuert
Die folgende Tabelle zeigt die auf jeder Ebene erhobenen Einkommens- und Vermögenssteuern, einschliesslich der schweizerischen Kirchensteuer:

Schweizer Steuern

Schweizer Unternehmenssteuern
Jede Gesellschaft mit Sitz oder Verwaltung in der Schweiz ist in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig, während ausländische Gesellschaften im Ausland beschränkt steuerpflichtig sind, wenn sie über Immobilien oder eine Betriebsstätte in der Schweiz verfügen.

Ein internationaler Vergleich zeigt, dass die Schweiz für Unternehmenssteuerpflichtige ein sehr attraktiver Standort ist. Lesen Sie einen detaillierten Leitfaden zu den Schweizer Unternehmenssteuern.

Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuern
In der Schweiz ansässige Personen sowie vorübergehend in der Schweiz erwerbstätige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind unbeschränkt (weltweit) steuerpflichtig, wobei die Bestimmungen des Steuerabkommens gelten. Die beschränkte Steuerpflicht gilt für nicht in der Schweiz ansässige Personen, die spezifische wirtschaftliche Verbindungen mit der Schweiz haben. In diesen Fällen werden die Steuern nicht auf internationaler Basis erhoben, sondern nur auf bestimmte Einkünfte, die ihre Quelle in der Schweiz haben (z.B. Vermögen, Betriebsstätten).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Schweizer Steuergesetze auf dem Prinzip basieren, dass Einkommen und Vermögen einer Familie eine wirtschaftliche Einheit darstellen und gemeinsam besteuert werden. Daher wird pro Haushalt nur eine Steuererklärung abgegeben, in der Einkommen und Vermögen beider Ehegatten addiert und kombiniert abgegeben werden. Kinder unter 18 Jahren, die ein Einkommen erzielen, müssen ihr Einkommen in der Steuererklärung ihrer Eltern angeben.

Steuerveranlagung für Bezieher hoher Einkommen
Ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Bruttogehalt 120’000 CHF pro Jahr übersteigt (500’000 CHF in der Republik und im Kanton Genf), sind verpflichtet, eine Steuererklärung für ihr weltweites Einkommen und Vermögen abzugeben. Die vom Gehalt einbehaltene Steuer wird zinsfrei auf die veranlagte Steuer angerechnet.

Veranlagung der Vermögenssteuer
Ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Bruttogehalt 120’000 CHF pro Jahr nicht übersteigt (500’000 CHF in der Republik und im Kanton Genf), die aber über zusätzliche Einkommensquellen oder zusätzliche Vermögenswerte verfügen (z.B. Erträge aus Wertpapieren, Immobilien), sind ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In den meisten Kantonen gilt dies jedoch nur für das zusätzliche Einkommen oder Vermögen.

Ausländische Arbeitnehmer: Einbehaltene Einkommenssteuer
Ausländischen Arbeitnehmern (ohne C-Bewilligung) wird der Steuerbetrag monatlich direkt von ihrem Gehalt durch ihren Schweizer Arbeitgeber abgezogen. Die Sätze sind niedriger als die Sätze der veranlagten Einkommenssteuern, da sie sich auf das Bruttoeinkommen beziehen.

Alle typischen Abzüge und Freibeträge sind standardisiert und direkt in den Tarifen enthalten. Die Tarife sind in der Regel progressiv (d.h. je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Steuersatz) und berücksichtigen, ob Sie verheiratet oder ledig sind, mit Kindern leben oder der Kirchensteuer unterliegen.

Die an der Quelle einbehaltene Steuer umfasst Steuern aller Steuerstufen – siehe Tabelle der Steuerstufen.

Korrektur der Quellensteuer

Wenn Sie ein ausländischer Arbeitnehmer sind, dessen Steuer von Ihrem Gehalt abgezogen wird, und wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, könnten Sie schließlich Ihre Steuerlast verringern, indem Sie einen Antrag auf Korrektur der Quellensteuer einreichen. Dies kann zu einer teilweisen Steuerrückerstattung führen.

Der Berichtigungsantrag kann für die folgenden Punkte eingereicht werden:

  • Kosten des internationalen Wochenaufenthalts
  • Schuldzinsen (Verbraucherkredite und Kreditkarten)
  • Weiterbildungs- und Umschulungskosten
  • Gesundheits- und Unfallkosten
  • Mit Behinderung verbundene Kosten
  • Unterstützungszahlungen
  • Unterhaltszahlungen
  • Beiträge in anerkannten Formen zur eigenen Altersvorsorge (dritte Säule)
  • Einkäufe von Beitragsjahren in einem Pensionsfonds (zweite Säule)
  • Kosten der Kinderbetreuung
  • Spenden
  • Solche Ansprüche können in den meisten Kantonen geltend gemacht werden. In der Regel stellen die Kantone ein spezielles Formular zur Verfügung, das ausgefüllt werden muss, und zusätzliche Abzüge müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Einige Kantone verlangen das Ausfüllen einer vollständigen Steuererklärung, damit diese Abzüge berücksichtigt werden können.

Wenn eine Korrektur der Quellensteuer beantragt wird, muss das Gesuch bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht werden. In den meisten Kantonen ist dies eine feste Frist, die nicht verlängert werden kann.

Einreichen einer Schweizer Steuererklärung als Expat
Schweizer Bürger, Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C oder Ausländer, die mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, lassen sich ihre Steuern nicht vom Lohn abziehen und müssen stattdessen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.

Einige Kantone haben zusätzliche Kriterien in ihre Steuergesetze aufgenommen, die eine ordentliche Steuerveranlagung von Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz verlangen (z.B. wenn Immobilien in der Schweiz Eigentum sind). Eine jährliche Steuererklärung ist auch fällig, wenn Sie als Selbstständigerwerbender oder als Angestellter eines ausländischen Arbeitgebers arbeiten.

In der Schweiz entspricht das Steuerjahr dem Kalenderjahr. Das Steuerjahr endet somit am 31. Dezember. In den meisten Kantonen muss die Steuererklärung am 31. März abgegeben werden, d.h. drei Monate nach dem Ende des Steuerzeitraums. Die Mehrheit der Kantone lässt eine Fristverlängerung kostenlos zu. Eine weitere Fristverlängerung könnte gegen eine Gebühr möglich sein.

Wenn der Steuerpflichtige seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, kann er/sie der Verzugsbesteuerung unterliegen. In einem solchen Fall werden die Steuerbehörden den Steuerpflichtigen auf der Grundlage einer vernünftigen Schätzung beurteilen. Diese Steuerbemessungsgrundlage wäre in der Regel wesentlich höher als die tatsächliche Steuerbemessungsgrundlage und dürfte für den Steuerzahler teurer sein. Es ist kein Einspruch möglich, wenn nicht innerhalb von 20 oder 30 Tagen (je nach Kanton) nach der Ausstellung dieser Schlusseinschätzung Maßnahmen ergriffen werden. Es können auch Strafen für die Nichteinreichung von Steuerbescheiden verhängt werden.

Einreichung von US-Steuern von der Schweiz aus

Trotz der Tatsache, dass jeder US-Bürger und Green-Card-Inhaber eine Steuererklärung bei der IRS einreichen muss, auch wenn er im Ausland lebt, versäumen es viele Expatriates immer noch, dies zu tun. Viele sind sich dieser Pflichten nicht bewusst, da sie der Meinung sind, dass sie als Expat in den USA weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung abgeben müssen. Sie schon! Für weitere Informationen und Hilfe bei der Einreichung Ihrer US-Steuererklärungen aus der Schweiz wenden Sie sich an Taxes for Expats und lesen Sie unseren Leitfaden zu Steuern für amerikanische Auswanderer.

Berechnung Ihres in der Schweiz zu versteuernden Einkommens und Vermögens
Das steuerpflichtige Einkommen umfasst:

Einkommen aus Erwerbstätigkeit und selbständiger Erwerbstätigkeit
Kompensationseinkommen (z.B. Renten, Pensionen)
Sekundäreinkommen (z.B. Dienstalterszulagen, Trinkgelder)
Einkommen aus Bankkonten/Wertpapieren und Grundbesitz
Andere Einkünfte (z.B. Gewinne aus Lotterien und Pools über 1’000 CHF).
Ausgaben im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkommen (z.B. Berufsausgaben) sind vom Bruttoeinkommen abzugsfähig. Darüber hinaus werden verschiedene allgemeine Abzüge (z.B. Abzüge für Doppelverdiener, für Versicherungsprämien, für Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge, für Zinsen auf Privatschulden bis zu einer bestimmten Höhe) und Sozialabzüge (z.B. Abzug für Ehepaare, für Einelternfamilien, für Kinder, für Bedürftige) gewährt.

Im Allgemeinen unterliegt das gesamte Vermögen der Vermögenssteuer. Das Gesamtvermögen umfasst alle Vermögenswerte und Rechte des Steuerzahlers, die einen Geldwert haben. Diese Vermögenswerte und Rechte werden in der Regel zum Marktwert bewertet.

Zum steuerpflichtigen Vermögen gehören insbesondere Immobilien, Kapitalvermögen, rückkaufbare Lebens- und Rentenversicherungen und Geschäftsvermögen. Die Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer ist das Nettovermögen, d.h. das Bruttovermögen, vermindert um die Summe der dokumentierten Schulden des Steuerzahlers, sowie persönliche Freibeträge und Sozialabzüge, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.

Wie viel Schweizer Steuer muss ich bezahlen?

Die Höhe Ihrer Schweizer Steuerbelastung ist von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Daher hängen die Steuern, die ein Expat zahlen muss, davon ab, wo er lebt oder zu leben beabsichtigt. Die Steuersätze sind im Allgemeinen progressiv. Für zusammenlebende Ehepaare und Einelternfamilien gibt es einen reduzierten Steuertarif. Nachfolgend sehen Sie einige Beispiele von Schweizer Steuertabellen, um sich einen Überblick über die je nach Ihrer Situation anfallenden Steuern zu verschaffen.

Schweizer Steuern für verheiratete Paare mit zwei Kindern
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommenssteuerbelastung eines verheirateten Paares mit zwei Kindern für den Hauptort des jeweiligen Kantons:

Schweizer Steuerrückerstattungen für Expats

Expatriates können nach der Expatriate-Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements bestimmte zusätzliche Steuerabzüge geltend machen. Die Definition des Begriffs „Expatriate“ ist jedoch sehr eng gefasst.

Um sich als Expatriate zu qualifizieren, müssen leitende Angestellte sowie Spezialisten mit besonderen beruflichen Qualifikationen von einem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden. Fach- oder Führungskräfte mit einem zeitlich befristeten lokalen Vertrag qualifizieren sich nur dann als Expatriate, wenn es sich bei ihrer Anstellung um einen Transfer innerhalb der Gruppe handelt und der ausländische Arbeitgeber eine Wiederanstellung nach dem Aufenthalt in der Schweiz garantiert.

Beispiele für spezifische Abzüge sind Kosten für Wohnen in der Schweiz, Umzug, Reisen und Schule minderjähriger Kinder.

Diese Sonderbehandlung endet, sobald der vorübergehende Einsatz in einen zeitlich unbefristeten Vertrag umgewandelt wird oder nach 5 Jahren Aufenthalt in der Schweiz, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. In einigen Kantonen wird anstelle der Einzelabzüge ein pauschaler Expatriate-Abzug, der sogenannte OEXPA-Abzug, gewährt. Dies entspricht in der Regel etwa CHF 1’500 pro Monat.

Aufwandbesteuerung (Pauschalbesteuerung) für nicht in der Schweiz beschäftigte Expatriates

Für Expatriates, die keinen Beruf ausüben, oder einfacher gesagt, die in der Schweiz weder arbeiten noch einen Arbeitsplatz haben, könnte eine attraktive Besteuerungsoption die ausgabenbasierte Besteuerung sein. Die Besteuerung auf Ausgabenbasis, auch Pauschalbesteuerung genannt, ist ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz leben, aber kein steuerbares Einkommen erwirtschaften.

Die Steuergesetzgebung des Bundes und der meisten Kantone sieht die Möglichkeit vor, die Besteuerung auf der Grundlage der geschätzten Lebenshaltungskosten und nicht auf der Grundlage des tatsächlichen Einkommens und Nettovermögens zu beantragen. Diese Pauschalbesteuerung ist eine besondere Form der Einkommens- und Vermögensveranlagung. Bei der Berechnung des Steuerbetrags kommen jedoch die regulären Steuersätze zur Anwendung.

Um die Steuergerechtigkeit und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern, gilt für die Bundessteuern neu eine Mindestbemessungsgrundlage von 400’000 CHF steuerbares Einkommen, und auch die Kantone müssen nach eigenem Ermessen mindestens den gleichen Mindestbetrag für die Bemessungsgrundlage festlegen.

Bei Ehegatten, die sich auf Ausgabenbasis besteuern lassen wollen, müssen beide Parteien alle Voraussetzungen für eine ausgabenbasierte Besteuerung erfüllen.

Grundvoraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist, dass die betroffene Person in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausübt. Diese Art der Besteuerung steht demjenigen zur Verfügung, der die Schweiz zum ersten Mal zum Steuerwohnsitz macht oder nach einem mindestens 10-jährigen Auslandaufenthalt zurückkehrt. Ausländerinnen und Ausländer geniessen dieses Recht auf unbestimmte Zeit, während es bei der Rückführung von Schweizerinnen und Schweizern, die aus dem Ausland zurückkehren, auf das erste Aufenthaltsjahr beschränkt ist.

Das Recht auf ausgabenbezogene Besteuerung erlischt, sobald die Person das Schweizer Bürgerrecht erlangt oder eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnimmt. Weniger als 0,1% der Steuerzahler in der Schweiz werden pauschal besteuert.

Diverse Steuern in der Schweiz

Neben der Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie der Vermögens- und Kapitalsteuer interessieren Sie sich vielleicht auch für die anderen Steuern in der Schweiz. Die wichtigste von ihnen ist die Mehrwertsteuer (MWST), die bei weitem der niedrigste Satz in ganz Europa ist.

Schweizer Mehrwertsteuer oder Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (VAT: Mehrwertsteuer auf Deutsch, Taxe sur la valeur ajoutée auf Französisch, Tassa sul valore aggiunto auf Italienisch) ist eine der Hauptfinanzierungsquellen des Bundes. Es handelt sich um eine allgemeine Verbrauchssteuer, die zu einem Satz von 7,7% auf den meisten kommerziellen Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Bestimmte Tauschgeschäfte, darunter der Handel mit Lebensmitteln, Medikamenten, Büchern und Zeitungen, unterliegen einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 2,5%.

Wiederum andere, darunter der Austausch von medizinischen, erzieherischen und kulturellen Dienstleistungen, sind steuerfrei, ebenso wie im Ausland gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen. Für das Hotel- und Gaststättengewerbe gilt ein Sondersatz von 3,7%.

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, wurde ihr Mehrwertsteuersystem gemäss der sechsten EU-Mehrwertsteuerrichtlinie als eine nicht kumulative, mehrstufige Steuer mit Vorsteuerabzug ausgestaltet. Sie ist als eine vom Lieferanten von Gütern oder Dienstleistungen geschuldete Steuer konzipiert, und die Steuer wird in der Regel als Teil des Preises an den Kunden weitergegeben.

Mehrwertsteuerpflichtig ist in der Schweiz grundsätzlich jede Person oder Firma, die in der Schweiz gewerblich tätig ist und deren Jahresumsatz den Schwellenwert von CHF 100’000 (CHF 150’000 für gemeinnützige Organisationen) übersteigt.

Dies gilt auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz operativ tätig sind. Bisher wurden nur steuerbare Umsätze in der Schweiz in diesen Schwellenwert einbezogen. Mit der 2018 eingeführten Regelung werden Unternehmen, die in der Schweiz Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen oder dort ihren Sitz haben, nur dann von der schweizerischen Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn ihr weltweiter Umsatz weniger als 100’000 CHF beträgt. Liegt ihr weltweiter Umsatz über diesem Schwellenwert, so muss sich das ausländische Unternehmen für die Schweizer Mehrwertsteuer registrieren lassen und jeder Schweizer Umsatz unterliegt der Schweizer Mehrwertsteuer.

Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz nur reine Dienstleistungen erbringen, sind nach wie vor von der Registrierungspflicht befreit. Das Schweizer Mehrwertsteuergesetz definiert Dienstleistungen jedoch in einer sehr engen Bandbreite. Nicht als Dienstleistung, sondern als Lieferung von Gütern gilt jede Art von Arbeit, die im Zusammenhang mit einem bestimmten Gut erbracht wird, auch wenn das Gut durch die Arbeit nicht verändert wird, sondern nur installiert, getestet, kalibriert, reguliert, auf seine Funktion überprüft, zur Nutzung oder Verwertung bereitgestellt oder auf andere Weise behandelt wurde.

Eidgenössische Verrechnungssteuer

Die eidgenössische Verrechnungssteuer (deutsch: Verrechnungssteuer, französisch: impôt anticipé, italienisch: Imposta preventiva) wird zu einem Satz von 35% auf bestimmte Einkommensformen erhoben, insbesondere auf Dividendenzahlungen, Zinsen auf Bankdarlehen und Obligationen, Liquidationserlöse, Lotteriegewinne über 1’000 CHF und Zahlungen von Lebensversicherungen und privaten Pensionskassen. Der Schuldner solcher Zahlungen ist für die Zahlung der Steuer verantwortlich; er muss dem Gläubiger nur den Nettobetrag auszahlen. Für Renten gilt ein Satz von 15%, für andere Versicherungsleistungen ein Satz von 8%.

Gegenüber in der Schweiz ansässigen Gläubigern ist die Quellensteuer nur ein Mittel zur Sicherung der Zahlung der Einkommens- oder Gewinnsteuer, von der der Gläubiger dann den bereits einbehaltenen Betrag abziehen oder dessen Rückerstattung verlangen kann. Dasselbe gilt für ausländische Gläubiger, soweit ein Steuerabkommen dies vorsieht. Andere ausländische Gläubiger sind nicht erstattungsfähig; für sie ist die Quellensteuer eine echte Steuer.

Stempelabgaben

Stempelabgaben sind eine Gruppe von Bundessteuern, die auf bestimmte Handelstransaktionen erhoben werden. Der Name ist ein Anachronismus und stammt aus der Zeit, als solche Steuern mit physischen Stempeln verwaltet wurden. Stempelabgaben umfassen:

Emissionssteuer (deutsch: Emissionssteuer, italienisch: Tassa di emissione) – wird auf die Ausgabe bestimmter Wertpapiere wie Aktien und Obligationen erhoben. Ausnahmen gelten unter anderem für Wertpapiere, die im Zuge einer kommerziellen Reorganisation ausgegeben wurden, und die ersten CHF 1,0 Mio. der aufgenommenen Gelder sind faktisch von der Steuer befreit. Die Steuer beläuft sich auf 1% der aufgenommenen Gelder und ist vom Emittenten zu entrichten. Der Handel mit Mantelgesellschaften (Mantelhandel auf Deutsch) unterliegt ebenfalls der Emissionssteuer.

Umsatzsteuer (Imposta sulla cifra d’affari in Deutsch, Imposta sulla cifra d’affari in Italienisch) – wird auf den Handel mit bestimmten Wertpapieren durch bestimmte qualifizierte Händler (Effektenhändler in Deutsch; meist Börsenmakler und große Holdinggesellschaften) erhoben. Die Steuer beträgt 0,15% oder 0,3%, je nachdem, ob schweizerische oder ausländische Wertpapiere gehandelt werden. Schliesslich wird eine Versicherungsprämiensteuer von 2,5% oder 5% auf bestimmte Versicherungsprämien erhoben.
Grenzabgaben und verschiedene Bundessteuern
Die Eidgenossenschaft ist verfassungsrechtlich befugt, Zölle zu erheben, die bis zum Ersten Weltkrieg ihre Hauptfinanzierungsquelle waren, jetzt aber als handelspolitisches Instrument an Bedeutung gewinnen. Weitere Bundessteuern von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung sind Steuern auf die Einfuhr oder Herstellung von Spirituosen, Bier, Tabak, Automobilen und Mineralöl sowie auf Glücksspieleinrichtungen. Bürger, die vom Militärdienst befreit sind, müssen bis zum Alter von 30 Jahren eine Ausgleichssteuer zahlen.

Andere kantonale Steuern: Kapitalertragssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Gewinnsteuer
Neben der Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie der Vermögens- und Kapitalsteuer steht es den Kantonen frei, weitere Steuern einzuführen.

Mehrere Kantone erheben eine Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuer, Imposta di successione) und eine Schenkungssteuer (Schenkungssteuer, Imposta di donazione), wobei die Tendenz zur Abschaffung dieser Steuern besteht. In allen Kantonen ist der Vermögensübergang durch Erbschaft an den Ehegatten steuerfrei. Dasselbe gilt in den meisten Kantonen für direkte Nachkommen und manchmal sogar für direkte Vorfahren.

Zudem sind die Kantone nach Bundesrecht verpflichtet, auf den Gewinn aus der Veräusserung von Immobilien eine Steuer zu erheben (Grundstückgewinnsteuer, Impôt sur les gains immobiliers, Imposta sugli utili immobiliari). Mit Ausnahme von Immobilien gibt es im Allgemeinen keine Kapitalgewinnsteuer auf Privatkapital wie Aktien und Anleihen.

Die meisten Kantone erheben auch eine Steuer auf den Wert der verkauften Immobilien (Handänderungssteuer auf Deutsch, impôt sur les mutations auf Französisch, Tassa di mutazione auf Italienisch), um der Spekulation mit Immobilien entgegenzuwirken. Darüber hinaus werden häufig Steuern auf den Besitz von Hunden und Kraftfahrzeugen, auf den Verkauf von Eintrittskarten für öffentliche Veranstaltungen und auf Übernachtungen in bestimmten touristischen Destinationen erhoben.